Schornsteinfegermeister & Energieberater für Wohngebäude Nico Büchner
Zu meinen Kernaufgaben gehören auch Sicherheit und Umweltschutz
Brandschutz
- Reinigung (Kehrung) von Rauchgasschornsteinen
- Reinigung der Rauchrohre von Festbrennstoff- und Ölheizungen
- Überprüfung von Abgasanlagen (beispielsweise Abgasleitungen), bei Bedarf deren Reinigung
- Überprüfung von Lüftungs- und Dunstabzugsanlagen
- Abgaswegüberprüfung und Kohlenmonoxidmessung an Öl-/Gasfeuerstätten
- Regelmäßige Begutachtungen von Feuerungsanlagen
- Unterbreiten von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
- Beratungen zum sicheren und kostengünstigen bauen von Schornsteinen und Feuerstätten
- Feuerstättenschauen
- bau- und feuerungstechnische Beratung



Betriebssicherheit
- Begutachtung neu erstellter oder geänderter Feuerungsanlagen
- Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
- Überprüfung der Abgaswege von Feuerstätten
- Feststellen des giftigen Kohlenmonoxidgehaltes in den Abgasen
- Überprüfen der erforderlichen Verbrennungsluftversorgung
- Gashausschau
- Kamerainspektion von Abgasanlagen und Lüftungsanlagen (senkrechter Abschnitt)
Umweltberatung (wärmetechnische Anlagen)
Beratung zur rationellen Energieverwendung und Einsatz regenerativer Energien
- Holzheizung; Stückholz und Pellets
- Feuerungstechnische Messung mit überprüften Messgeräten
- Erstellen von Mess-Statistiken
- Bestimmung des Abgasverlustes von Heizungsanlagen
- Beratungen zur Energieeinsparung an Feuerstätten und Gebäuden
- Informationen und Beratungen über umweltgerechtes Heizen



Energieberatung
Beratung und Hilfestellung bei Förderprogrammen
Energiediagnose des Gebäudes
U-Wertberechnung
Berechnung und Nachweis Primärenergiebedarf
Neutrale Beratung rund um die Energieeinsparung
Vollkommen produktneutrale Beratungen
Beratungen rund ums kostengünstige und umweltschonende Heizen mit Holz
Ausstellen eines Energieausweises für Wohngebäude
Emissionsmessungen gemäß 1.BImSchV
Bauzustandsbesichtigungen und baurechtliche Bescheinigungen entsprechend Bauordnung dazu gehört u. a. Inaugenscheinnahme von Feuerungs- und Lüftungsanlagen zum Zeitpunkt des Rohbaus und der Fertigstellung
- Bescheinigung der Tauglichkeit
- Zustimmung zum geplanten Schornstein-/Feuerstätteneinbau